Stellplatzsatzung ab 10.07.2023 - Bitte um Beachtung

Stellplatzsatzung.pdf

Offene Verfahren

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 20.11.2023 vom Stadtplaner Dipl.-Ing. (TU) Rainer Waßmann (PLANWERKSTATT am Bodensee) aus Langenargen.

Ziel und Zwecke der Planung:

Der Grundstückseigentümer - Graf von Brandenstein-Zeppelin - beabsichtigt auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet eine Freiland-Photovoltaikanlage zu errichten. Die Anlage soll von der Zeppelin-Solar GmbH, Mittelbiberach gebaut und betrieben werden.

Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben mit der geplanten Nutzung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark“ erforderlich.

Mit der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage kann somit ein wesentlicher Beitrag zu einer künftigen regenerativen Versorgung mit dringend benötigter elektrischer Energie erfolgen.

Öffentliche Auslegung:

Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauflage im Bürgermeisteramt Mittelbiberach, Biberacher Straße 59 in 88441 Mittelbiberach vom 22.12.2023 bis 22.01.2024 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Während der erneuten Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Rathaus der Gemeinde Mittelbiberach abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Sie enthal­ten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Artenschutz

(Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP))

Zusammenfassung

Die Gemeinde Mittelbiberach möchte an der Reutener Straße, im Gewann Furtweg südlich des Ortsgebiets, durch den Bebauungsplan „Solarpark“ ein neues Sondergebiet mit Zweckbindung Photovoltaik (PV) zur Solarstromerzeugung schaffen. Um mögliche Konflikte im Hinblick auf den Artenschutz zu betrachten wurde vorliegender Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erarbeitet. Die Methodik der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung orientiert sich an den fachlichen Hinweisen der Obersten Bayerischen Baubehörde / Staatsministerium des Inneren.

Es werden die Anhang IV – Arten der FFH- Richtlinie und die europäischen Vogelarten betrachtet.

Die durchgeführte Relevanzprüfung ergab, dass eine Kartierung für die Artengruppe Vögel durchzuführen ist. Alle anderen betrachtungsrelevanten Artengruppen konnten abgeschichtet werden. Im Ergebnis sind mehrere Brutvogelarten im Bereich der Vorhabenfläche oder dessen Umfeld festgestellt worden, wobei der Schwerpunkt der Brutvorkommen in den angrenzenden Gehölzflächen lag.

Nach dem weiteren Abschichtungsprozess verblieben mit Goldammer, Feldlerche und Rotmilan drei Arten, die einer weiterführenden Prüfung auf Verbotstatbestände hin unterzogen wurden. Für diese wurden CEF- bzw. konfliktvermeidende Maßnahmen vorgesehen (s. Kap. 7).

Nach heutigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass durch das geplante Vorhaben weder für gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten (Anhang IV der FFH-Richtlinie, Europäische Vogelarten) noch für streng geschützte Arten Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. Die genannten CEF- und konfliktvermeidenden Maßnahmen sind zu beachten (s.a. Kap. 7).

Umweltbericht

Zusammenfassung

Der Umweltbericht wurde entsprechend § 14g Abs. 2 ÄndE UVPG und Anlage 1 BauGB erstellt, um die Belange von Natur und Umwelt sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens darzustellen.

Der Vorhabensträger möchte auf einer geeigneten Fläche auf dem Gemeindegebiet Mittelbiberach eine Photovoltaikanlage realisieren. Um den Bau zu ermöglichen, ist Baurecht durch einen Bebauungsplan herzustellen.

Südlich von Mittelbiberach soll daher auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche zwischen Landstraße und Wald eine Sonderfläche mit Zweckbindung Photovoltaik ausgewiesen werden. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von ca. 18,54 ha.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan noch als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Es kann über vorhandene Landwirtschaftswege erschlossen werden und es wird ressourcenschonend mit der Landschaft umgegangen.

Im Vorhabengebiet befindet sich vorwiegend intensive Ackernutzung. Im Rahmen der saP wurde ein Brutpaar der Feldlerche festgestellt sowie 2 Brutpaare der Goldammer und ein besetzter Rotmilanhorst ermittelt, Gehölzbrüter wurden an den Waldrändern außerhalb des Vorhabenbereichs aufgefunden. Für die betroffenen Arten wurden geeignete konfliktvermeidende Maßnahmen festgesetzt und in den Bebauungsplan übernommen.

Für den Ausgleich des Feldlerchenbrutreviers wird in unmittelbarer Nähe (jenseits der Landstraße Flst. 1030, 1032 und / oder Teilfläche 1034) als CEF-Maßnahme eine Blühbrache angelegt.

Die Felderhebungen sind noch nicht abgeschlossen und werden noch nachgereicht. Vom Vorkommen von weiteren bisher nicht bekannten artenschutzrelevanten Arten wird derzeit nicht ausgegangen, da nur noch ein letzter Begang im Gebiet aussteht.

Stand heutiger Kenntnis kann deshalb bei Beachtung und Umsetzung der konfliktvermeidenden und vorgezogenen CEF-Maßnahmen davon ausgegangen werden, dass kein Verbotstatbestand nach §44 BNatSchG eintritt. Neugewonnene Erkenntnisse sind im Laufe des weiteren Verfahrens einzubringen und ggf. durch zusätzliche Maßnahmen zu belegen. Nach Prüfung der zu untersuchenden Schutzgüter ist davon auszugehen, dass im Sinne der Umweltverträglichkeit eine Aufwertung des Vorhabengebietes durch Umwandlung von intensiv genutzten Ackerflächen in extensives Grünland und Pflanzung von Einzelbäumen und Gebüschgruppen erfolgt, sodass keine weiteren externen Ausgleichsmaßnahmen von Nöten sind.

Mögliche, z. T. nachhaltige Beeinträchtigungen während der Bauphase können jedoch durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen reduziert werden. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung, sowie Vorgaben zu Ausgleich und Ausführung der Pflanzungen werden in den Textteil und die Begründung des Bebauungsplanes übernommen.

Aus landschaftsplanerischer Sicht bestehen derzeit keine unüberwindbaren Hindernisse, die der Bebauung des Standortes mit einer Photovoltaik-Anlage entgegenstehen. Weiterhin wurde darauf geachtet, dass das Vorhaben mit fachgerechter Umsetzung der in der saP beschriebenen Maßnahmen keinen Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. Abs. 5 erfüllt.

Elektronische Information:

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können auch über die Homepage der Gemeinde Mittelbiberach unter www.mittelbiberach.de eingesehen werden.

Mittelbiberach, den 14.12.2023

gez. Florian Hänle

Bürgermeister

Bauen in Mittelbiberach

Bebauungspläne

Beim Kinderhaus II

Bebauungsplan
Textteile

Beim Kinderhaus III

Bebauungsplan
Textteile

Bauen in Reute