Bodenrichtwerte Gemeinde Mittelbiberach zum Stichtag 01.01.2023

Der Gutachterausschuss Biberach-Mitte hat für die Stadt Biberach, die Stadt Bad Schussenried und für die Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen die neuen Bodenrichtwerte (BRW) zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.

Rechtsgrundlagen

  • § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 12 Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (GuAVO)
  • Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021)

 

 

Mittelbiberach

 

 

 

Nummer

Bezeichnung Bodenrichtwertzone (BRZ)

Art der Nutzung

Fläche BRW-Grundstück in m²

BRW in

€/m²

7100

Gesamtgemeinde landw. Fläche Acker

A

-

5,00

7110

Gesamtgemeinde landw. Fläche Grünland

GR

-

3,60

7111

Gesamtgemeinde landw. Fläche Forst ohne Baumbestand

F

-

1,00

7112

Gesamtgemeinde Freizeitgartenfläche/ Schrebergarten

FGA

-

15,00

7113

landw. Fläche (innerorts) Ayestraße/Eiwiesen

GR

-

3,60

7114

landw. Fläche (innerorts) Reuter Steige

A

-

5,00

7115

Private Grünflächen (innerorts) Rosenstraße

PG

-

15,00

7116

Scheibengarten

PG

-

15,00

7117

Vogteistraße Gehölz

F

-

1,00

7120

Mittelbiberach Bauerwartungsland Wohnen

W

-

40,00

7121

Mittelbiberach Bauerwartungsland Gewerbe

G

-

15,00

7130

Gesamtgemeinde Außenbereich Wohnen

W (ASB)

-

70,00

7131

Gesamtgemeinde Außenbereich Land- und Forstwirtschaft/Gewerbe

M/G (LP)

-

35,00

7140

Gewerbegebiet Lehmgrube

G

-

70,00

7150

Ortskern Zone 1

M

800

110,00

7151

Ortskern Zone 2

M

800

140,00

7152

Ortskern Zone 3

M

700

140,00

7153

Ortskern Zone 4

M

800

140,00

7154

Ortskern Zone 5

M

600

140,00

7159

Ortskern Zone 6

M

500

140,00

7155

Geschosswohnungsbau (Wohnen/Gewerbe)

M

3000

250,00

7156

Gemeinbedarfsflächen Sportbereich Aye und HQ100-Flächen

GB

-

30,00

7157

Gemeinbedarfsflächen Schule/Kiga

GB

-

110,00

7158

Gemeinbedarfsflächen Friedhof

GB

-

30,00

7160

WBG Schügele

W

700

165,00

7161

WBG Beim Kinderhaus/Lange Äcker

W

600

165,00

7162

WBG Klingenäcker

W

700

165,00

7163

WBG Waldhofer Straße Ost

W

800

165,00

 

Reute

 

 

 

Nummer

Bezeichnung Bodenrichtwertzone (BRZ)

Art der Nutzung

Fläche BRW-Grundstück in m²

BRW in

€/m²

7200

Gesamtgemeinde landw. Fläche Acker

A

-

5,00

7210

Gesamtgemeinde landw. Fläche Grünland

GR

-

3,60

7211

Gesamtgemeinde landw. Fläche Forst ohne Baumbestand

F

-

1,00

7212

Gesamtgemeinde Freizeitgartenfläche/ Schrebergarten

FGA

-

15,00

7220

Reute Bauerwartungsland Wohnen

W

-

40,00

7230

Gesamtgemeinde Außenbereich Wohnen

W (ASB)

-

70,00

7231

Gesamtgemeinde Außenbereich Land- und Forstwirtschaft/Gewerbe

M/G (LP)

-

35,00

7250

Reute Ortskern

M

900

100,00

7251

Unterreute

M

1100

100,00

7252

Gemeinbedarfsflächen Sporthalle

GB

-

100,00

7260

WBG Bruckenäcker

W

600

135,00

7261

WBG Kolbenäcker

W

800

135,00

7262

WBG Steinäcker

W

900

135,00

7263

WBG Gartenäcker

W

600

148,00

Nutzungsarten (Art der Nutzung bzw. Ergänzung zur Art der Nutzung)

Entwicklungszustand: Baureifes Land (B), Rohbauland (R), Bauerwartungsland (E)

W Wohnbaufläche

M gemischte Baufläche

G gewerbliche Baufläche

S Sonderbaufläche

GB Baufläche für Gemeinbedarf

Ergänzung zur Art der Nutzung (für vorgenannte Flächen)

ASB Bebaute Flächen im Außenbereich

LP landwirtschaftliche Produktion

Entwicklungszustand: Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (LF)

L landwirtschaftliche Fläche

A Acker

GR Grünland

F forstwirtschaftliche Fläche

Sonstige Flächen (SF)

PG private Grünflächen

FGA Freizeitgartenfläche/Schrebergarten

Fläche BRW-Grundstück

Durchschnittliche Grundstücksgröße in Quadratmeter innerhalb der Bodenrichtwertzone.

Ergänzende Hinweise

Die Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke sind aus Kaufpreisen ermittelte, durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebiets in €/m² Baulandfläche mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen.

Bei baureifen Grundstücken sind Erschließungsbeiträge, Kostenerstattungsbeträge, Entwässerungskosten im Richtwert enthalten (erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke). Bodenrichtwerte werden altlastenfrei ausgewiesen.

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwertes begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden.

Bodenrichtwerte gelten nur für am Grundstücksmarkt handelbare Grundstücke, die typisch sind für die jeweilige Richtwertzone bzw. das jeweilige Baugebiet. Ansonsten kann der für ein konkretes Grundstück gültige Bodenpreis aufgrund von Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Geländeneigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt sowie Nutzungsmöglichkeit unter Umständen vom Bodenrichtwert abweichen.

Bodenrichtwerte gelten in der Regel nur für private Baulandflächen und nicht für Grundstücke mit öffentlicher Nutzung, zum Beispiel für örtliche Verkehrs- oder lokale Gemeinbedarfsflächen.

Für bebaute Grundstücke im Außenbereich ist zu beachten, dass der ausgewiesene Bodenrichtwert ggf. nicht für das komplette Grundstück angewandt werden kann.

Der Bodenrichtwert im Außenbereich für die Nutzungsart Wohnen kann begrenzt werden auf das Fünffache der bebauten Fläche des Wohngebäudes, welches nicht der land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Nutzung dient.

Der Bodenrichtwert im Außenbereich für land- und forstwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung kann begrenzt werden auf die Grundfläche der erstellten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen. Die Hof- und Zufahrtsflächen können im Schnitt mit 20% dieses Bodenrichtwertes angesetzt werden.

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 GuAVO öffentlich bekannt gemacht.

Die Bodenrichtwertkarten sind online im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (Boris-BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de einsehbar.

Auskünfte

Auskünfte erteilt die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Museumstraße 2, 88400 Biberach an der Riß, Frau Lydia Schönberger, Tel. 07351/51-9036, E-Mail: l.schoenberger@biberach-riss.de.

Mittelbiberach, 03.05.2023

gez. Georg Trittler (stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses Biberach-Mitte)

Biberach, 28.06.2023

gez. Manja Peter (Vorsitzende des Gutachterausschusses Biberach-Mitte)


Die Bodenrichtwertkarten sind online im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter folgendem Link einsehbar:

www.gutachterausschuesse-bw.de

BORIS-BW.pdf

Bitte beachten Sie, dass für die Landesgrundsteuer BW die Bodenrichtwerte per 01.01.2022 maßgeblich sind. Hierfür wählen Sie die Auskunft „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.

Für die übrigenZwecke ziehen Sie die Bodenrichtwertkarten aus dem Button „Boris-BW“ heran.