Bodenrichtwerte Gemeinde Mittelbiberach zum Stichtag 01.01.2025

Der gemeinsame Gutachterausschuss Biberach-Mitte bei der Stadt Biberach an der Riß hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 unter Berücksichtigung der folgenden gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung festgelegt:

· Baugesetzbuch (BauGB)

· Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

· Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (GuAVO)

Mittelbiberach

Nummer

Bezeichnung Bodenrichtwertzone (BRZ)

Art der Nutzung

BRW in

€/m²

7100

Gesamtgemeinde landw. Fläche Acker

A

5,00

7110

Gesamtgemeinde landw. Fläche Grünland

GR

3,80

7111

Gesamtgemeinde landw. Fläche Forst ohne Baumbestand

F

1,00

7112

Gesamtgemeinde Freizeitgartenfläche/ Schrebergarten

FGA

15,00

7113

landw. Fläche (innerorts) Ayestraße/Eiwiesen

GR

3,80

7114

landw. Fläche (innerorts) Reuter Steige

A

5,00

7115

Private Grünflächen (innerorts) Rosenstraße

PG

15,00

7116

Scheibengarten

PG

15,00

7117

Vogteistraße Gehölz

F

1,00

7120

Mittelbiberach Bauerwartungsland Wohnen

W

40,00

7121

Mittelbiberach Bauerwartungsland Gewerbe

G

15,00

7130

Gesamtgemeinde Außenbereich Wohnen

W (ASB)

70,00

7131

Gesamtgemeinde Außenbereich Land- und Forstwirtschaft/Gewerbe

M/G (LP)

35,00

7140

Gewerbegebiet Lehmgrube

G

70,00

7150

Ortskern Zone 1

M

110,00

7151

Ortskern Zone 2

M

145,00

7152

Ortskern Zone 3

M

145,00

7153

Ortskern Zone 4

M

145,00

7154

Ortskern Zone 5

M

145,00

7159

Ortskern Zone 6

M

145,00

7155

Geschosswohnungsbau (Wohnen/Gewerbe)

M

250,00

7156

Gemeinbedarfsflächen Sportbereich Aye und HQ100-Flächen

GB

30,00

7157

Gemeinbedarfsflächen Schule/Kiga

GB

110,00

7158

Gemeinbedarfsflächen Friedhof

GB

30,00

7160

WBG Schügele

W

175,00

7161

WBG Beim Kinderhaus/Lange Äcker

W

175,00

7162

WBG Klingenäcker

W

175,00

7163

WBG Waldhofer Straße Ost

W

175,00

7164

WBG Schubertweg Ost – Bauerwartungsland Sobald der Kaufpreis für das Wohngebiet feststeht, wird dieser rückwirkend zum 01.01.2025 entsprechend als BRW festgesetzt.

W (E)

40,00

Reute

Nummer

Bezeichnung Bodenrichtwertzone (BRZ)

Art der Nutzung

BRW in

€/m²

7200

Gesamtgemeinde landw. Fläche Acker

A

5,00

7210

Gesamtgemeinde landw. Fläche Grünland

GR

3,80

7211

Gesamtgemeinde landw. Fläche Forst ohne Baumbestand

F

1,00

7212

Gesamtgemeinde Freizeitgartenfläche/ Schrebergarten

FGA

15,00

7220

Reute Bauerwartungsland Wohnen

W

40,00

7230

Gesamtgemeinde Außenbereich Wohnen

W (ASB)

70,00

7231

Gesamtgemeinde Außenbereich Land- und Forstwirtschaft/Gewerbe

M/G (LP)

35,00

7250

Reute Ortskern

M

105,00

7251

Unterreute

M

105,00

7252

Gemeinbedarfsflächen Sporthalle

GB

105,00

7260

WBG Bruckenäcker

W

135,00

7261

WBG Kolbenäcker

W

135,00

7262

WBG Steinäcker

W

135,00

7263

WBG Gartenäcker

W

148,00

Nutzungsarten (Art der Nutzung bzw. Ergänzung zur Art der Nutzung)

Entwicklungszustand: Baureifes Land (B), Rohbauland (R), Bauerwartungsland (E)

W Wohnbaufläche

M gemischte Baufläche

G gewerbliche Baufläche

S Sonderbaufläche

GB Baufläche für Gemeinbedarf

Ergänzung zur Art der Nutzung (für vorgenannte Flächen)

ASB Bebaute Flächen im Außenbereich

LP landwirtschaftliche Produktion

Entwicklungszustand: Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (LF)

L landwirtschaftliche Fläche

A Acker

GR Grünland

F forstwirtschaftliche Fläche

Sonstige Flächen (SF)

PG private Grünflächen

FGA Freizeitgartenfläche/Schrebergarten

Ergänzende Hinweise

Die Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke sind aus Kaufpreisen ermittelte, durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebiets in €/m² Baulandfläche mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen.

Bei baureifen Grundstücken sind Erschließungsbeiträge, Kostenerstattungsbeträge, Entwässerungskosten im Richtwert enthalten (erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke). Bodenrichtwerte werden altlastenfrei ausgewiesen.

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwertes begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden.

Bodenrichtwerte gelten nur für am Grundstücksmarkt handelbare Grundstücke, die typisch sind für die jeweilige Richtwertzone bzw. das jeweilige Baugebiet. Ansonsten kann der für ein konkretes Grundstück gültige Bodenpreis aufgrund von Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Geländeneigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt sowie Nutzungsmöglichkeit unter Umständen vom Bodenrichtwert abweichen.

Bodenrichtwerte gelten in der Regel nur für private Baulandflächen und nicht für Grundstücke mit öffentlicher Nutzung, zum Beispiel für örtliche Verkehrs- oder lokale Gemeinbedarfsflächen.

Für bebaute Grundstücke im Außenbereich ist zu beachten, dass der ausgewiesene Bodenrichtwert ggf. nicht für das komplette Grundstück angewandt werden kann.

Der Bodenrichtwert im Außenbereich für die Nutzungsart Wohnen kann begrenzt werden auf das Fünffache der bebauten Fläche des Wohngebäudes, welches nicht der land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Nutzung dient.

Der Bodenrichtwert im Außenbereich für land- und forstwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung kann begrenzt werden auf die Grundfläche der erstellten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen. Die Hof- und Zufahrtsflächen können im Schnitt mit 20% dieses Bodenrichtwertes angesetzt werden.

Im Außenbereich und in einzelnen Baugebieten bestehen deckungsgleiche Bodenrichtwertzonen mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten. Für ein bestimmtes Grundstück ist dann der Bodenrichtwert entsprechend der beschreibenden Bodenrichtwertmerkmale (z.B. Ackerland, Grünland, Bauerwartungsland) auszuwählen. Im Zweifel ist die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses gerne behilflich.

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden.

Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B zum Stichtag 01.01.2022 finden Sie im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (BORIS BW) www.gutachterausschuesse-bw.de unter dem Button Bodenrichtwerte Grundsteuer B. In der Zeitscheibe 2025 wurden in den Richtwertzonen 7115, 7117, 7153, 7156, 7164 und 7250 Fortschreibungen oder Korrekturen beschlossen.

Für weitere Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte an die

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte

Stadtplanungsamt

Frau Lydia Schönberger

Museumstraße 2

88400 Biberach an der Riß

E-Mail: l.schoenberger(@)biberach-riss.de

Telefon: 07351/51-9036

Internet: https://www.biberach-riss.de/Planen-Bauen-Umwelt/Gutachterausschuss/

Die Bodenrichtwertkarten finden Sie online unter: www.gutachterausschuesse-bw.de

Mittelbiberach, 08.05.2025

gez. Georg Trittler (stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses Biberach-Mitte)

Biberach, 15.07.2025

gez. Katharina Andrejew (Vorsitzende des Gutachterausschusses Biberach-Mitte)


Die Bodenrichtwertkarten sind online im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter folgendem Link einsehbar:

www.gutachterausschuesse-bw.de

BORIS-BW.pdf

Bitte beachten Sie, dass für die Landesgrundsteuer BW die Bodenrichtwerte per 01.01.2022 maßgeblich sind. Hierfür wählen Sie die Auskunft „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.

Für die übrigenZwecke ziehen Sie die Bodenrichtwertkarten aus dem Button „Boris-BW“ heran.