Bodenrichtwerte der Gemeinde Mittelbiberach zum Stichtag 01. Januar 2022
Der Gutachterausschuss Biberach-Mitte hat für die Stadt Biberach, die Stadt Bad Schussenried und für die Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Bei baureifen Grundstücken sind Erschließungsbeiträge, Kostenerstattungsbeiträge, Entwässerungskosten und Vermessungskosten im Richtwert enthalten. Altlasten, soweit vorhanden, sind in den Richtwerten nicht berücksichtigt. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungsstufe, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken. Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 GuAVO öffentlich bekannt gemacht.
Die aktuelle Bodenrichtwerttabelle sowie die Bodenrichtwertkarten für Mittelbiberach und Reute sind nachfolgend einsehbar:
Bodenrichtwerttabelle Mittelbiberach und Reute
Bodenrichtwertkarte Mittelbiberach und Reute
Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Frau Lydia Schönberger, Museumsstraße 2, 88400 Biberach, Tel. 07351-51-9036, l.schoenberger@biberach-riss.de
oder die Gemeindeverwaltung Mittelbiberach, Herr Pfitscher, Tel. 07351-181828.
Mittelbiberach, 19.05.2022
gez. Georg Trittler (stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses Biberach-Mitte)
Biberach, 20.05.2022
gez. Manja Peter (Vorsitzende des Gutachterausschusses Biberach-Mitte
Anmerkung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Ausgangsmaterial für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind die Daten der Kaufpreissammlung. Auf der Grundlage der Auswertungsergebnisse der Kaufpreissammlung hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Mittelbiberach deshalb die o. g. Bodenrichtwerte für die Gemeinde Mittelbiberach und den Ortsteil Reute zum 31. Dezember 2020 festgestellt. Bodenrichtwerte haben aber keine bindende Wirkung.