Fragen und Antworten

Wann endet die Anmeldefrist für die Kindergärten?

Die Anmeldefrist endet für die Kindertageseinrichtungen zum letzten Freitag im Januar für das darauf folgende Kindergartenjahr im September.

Gibt es Richtlinien für die Abmeldung?

Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Einrichtung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen.

Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist und den Kindergarten nicht besuchen kann?

Fehlt ein Kind voraussichtlich länger als drei Tage, ist die Gruppen- oder Einrichtungsleitung zu benachrichtigen. Bei Ganztagesbetreuung ist am ersten Fehltag eine Benachrichtigung erforderlich.

Wann ist die Gebühr für das Mittagessen fällig?

Die Gebühr für das Mittagessen wird nachträglich, monatlich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme abgerechnet. Ein Mittagessen gilt auch dann als in Anspruch genommen, wenn die Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgt und die Bestellung beim Lieferanten nicht mehr storniert werden konnte.

Hat mein Kind Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung?

Die Möglichkeit der punktuellen Ganztagesbetreuung besteht nur für Kinder, die in der Regelbetreuung, verlängerten Öffnungszeiten oder Verlängerte Öffnungszeit plus betreut werden. Maximal können drei Tage gebucht werden. Bei Bedarf von vier Tagen muss die Ganztagesbetreuung komplett gewählt werden.