In der Ortsmitte in Reute liegen städtebauliche Mängel und Missstände im Sinne des Baugesetzbuches vor. Die Gemeinde Mittelbiberach hat deshalb einen Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) für den Ortsteil Reute gestellt. Mit Schreiben vom 16.05.2025 wurde die Gemeinde mit dem Ortsteil Reute in das LSP aufgenommen. Die Gemeinde hat eine Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Reute“ im Rahmen des LSP in Höhe von 800.000 Euro bewilligt bekommen. Der Bewilligungszeitraum für die Sanierung „Ortsmitte Reute“ wurde von 01.01.2025 bis 30.04.2034 festgelegt. Insgesamt wurde ein Gebiet von rund 9,4 ha als Sanierungsgebiet festgelegt. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Der Gemeinderat hat am 20.04.2026 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Reute“ beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurden die Bewilligungsrichtlinien für die Förderung von Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung und der Bewilligungsrichtlinien am 23.04.2026 sind die Festsetzungen in Kraft getreten. Alle Grundstückseigentümer die innerhalb des festgelegten Sanierungsgebietes liegen, haben die Möglichkeit, eine Förderung zur wesentlichen Verbesserung oder Umgestaltung des Eigentums zu bekommen. Interessierte Grundstückseigentümer können sich mit der Gemeindeverwaltung, Herrn Schlegel, Telefon: 07351/1818-28, in Verbindung setzen.

Sanierungssatzung Ortsmitte Reute

Lageplan zur Sanierungssatzung Ortsmitte Reute

Bewilligungsrichtlinien Sanierung Ortsmitte Reute.pdf