Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt,ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass
Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.
Landratsamt Biberach
Rollinstraße
9
88400
Biberach an der Riß
Telefon: 07351/52-0
Fax: 07351/52-5350
poststelle(@)biberach.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Untere Vermessungsbehörde ist je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
keine
Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei
Sie können den Antrag formlos stellen:
Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.
Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.
Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.
abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 22.12.2017 freigegeben.