Gemeinde Mittelbiberach
Biberacher Straße 59
88441 Mittelbiberach
Telefon: 07351 1818-0
Bürgerbüro 1 Telefon: 07351 1818-10
Bürgerbüro 2 Telefon: 07351 1818-11
Telefax: 07351 1818-79
E-Mail schreiben
Störungsdienst Gas/Wasser:
07351 9030
Projektbeschreibung
Beschäftigungsideen:
22. - 26.06.2020
15. - 19.06.2020
08. - 12.06.2020
01. - 05.06.2020
25. - 29.05.2020
18. - 22.05.2020
11. - 15.05.2020
Freitag, 08.05.2020
Donnerstag, 07.05.2020
Mittwoch, 06.05.2020
Dienstag, 05.05.2020
Montag, 04.05.2020
Freitag, 01.05.2020
Donnerstag, 30.04.2020
Mittwoch, 29.04.2020
Dienstag, 28.04.2020
Montag, 27.04.2020
Freitag, 24.04.2020
Donnerstag, 23.04.2020
Mittwoch 22.04.2020
Dienstag, 21.04.2020
Montag, 20.04.2020
Freitag, 17.04.2020
Donnerstag, 16.04.2020
Mittwoch, 15.04.2020
Dienstag, 14.04.2020
Montag, 13.04.2020
Sonntag, 12.04.2020
Samstag, 11.04.2020
Freitag, 10.04.2020
Donnerstag, 09.04.2020
Mittwoch, 08.04.2020
Dienstag, 07.04.2020
Montag, 06.04.2020
Freitag, 03.04.2020
Donnerstag, 02.04.2020
Mittwoch, 01.04.2020
Dienstag, 31.03.2020
Montag, 30.03.2020
Freitag, 27.03.2020
Donnerstag, 26.03.2020
Mittwoch, 25.03.2020
Dienstag, 24.03.2020
Montag, 23.03.2020
Oster-Spezial:
Montag, 13.04.2020
Sonntag, 12.04.2020
Samstag, 11.04.2020
Freitag, 10.04.2020
Donnerstag, 09.04.2020
Mittwoch, 08.04.2020
Dienstag, 07.04.2020
Montag, 06.04.2020
Lösungen Oster-Spezial
Das ELR bietet Gemeinden und Privatpersonen ein breites Förderangebot, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen.
Eine wichtige Erkenntnis aus Modellvorhaben ist, dass in vielen Dörfern im Innenbereich Fläche für die Ortsentwicklung durch leerstehende Gebäude vorhanden ist. Die Förderung konzentriert sich daher noch stärker auf die Innenentwicklung und vor allem das Wohnen zur Belebung der Ortskerne. Damit sollen die Ortskerne ge-stärkt und der Landschaftsverbrauch im Außenbereich gebremst werden.
Für folgende Maßnahmen bestehen Fördermöglichkeiten:
- Wohnen:
Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch
• Umnutzung vorhandener Bausubstanz,
• Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse
(umfassende Modernisierung)
• ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken (mit Abriss)
• Verbesserung des Wohnumfelds,
• Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und
Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken.
Die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen wird bevorzugt gefördert.
Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung auf Gebäude mit Baujahr vor 1945, ausnahmsweise bis 1969, beschränkt.
- Grundversorgung:
Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistun-gen.
Sonderförderung der örtlichen Dorfgastronomie:
Dorfgaststätten werden mit einem erhöhten Zuschussfördersatz gefördert.
- Arbeiten:
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen, vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbebrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten.
Im Hinblick auf die umfangreichen Vorarbeiten für einen Zuschussantrag ist es unbedingt erforderlich, frühzeitig die Beratung durch den Städteplaner der Gemeinde, Herrn Dipl. Ing. Roland Groß, in Anspruch zu nehmen. Die Beratung ist kostenfrei und wird von der Gemeinde getragen.
Wer Interesse hat, über die Gemeinde einen Zuschussantrag beim Entwicklungs-programm Ländlicher Raum zu stellen, sollte bitte bis spätestens
30. Juni 2022
mit der Gemeindeverwaltung Mittelbiberach, Herrn Hänle (Tel.: 07351 1818-0; E-Mail: info@mittelbiberach.de) Kontakt aufnehmen, um einen Beratungstermin mit Herrn Groß zu vereinbaren.