Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Ausgangsmaterial für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind die Daten der Kaufpreissammlung. Auf der Grundlage der Auswertungsergebnisse der Kaufpreissammlung hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Mittelbiberach deshalb die o. g. Bodenrichtwerte für die Gemeinde Mittelbiberach und den Ortsteil Reute zum 31. Dezember 2018 festgestellt. Bodenrichtwerte haben aber keine bindende Wirkung.
Der Gutachterausschuss hat gem. §193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für die Gesamtgemeinde Mittelbiberach zum 31.12.2018 ermittelt.
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Bei baureifen Grundstücken sind Erschließungsbeiträge, Kostenerstattungsbeiträge, Entwässerungskosten und Vermessungskosten im Richtwert enthalten. Altlasten, soweit vorhanden, sind in den Richtwerten nicht berücksichtigt. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungsstufe, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken. Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 GAVO öffentlich bekannt gemacht.
Die aktuelle Bodenrichtwerttabelle sowie die Bodenrichtwertkarten für Mittelbiberach und Reute sind nachfolgend einsehbar:
Bodenrichtwerttabelle Mittelbiberach und Reute
Bodenrichtwertkarte Mittelbiberach
Bodenrichtwertkarte Reute
Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Frau Ulrike Föhr, Museumsstraße 2, 88400 Biberach, Tel. 07351-51294 oder die Gemeindeverwaltung Mittelbiberach, Herr Fechter, Tel. 07351-181828.
Mittelbiberach, 06.06.2019
gez. Georg Trittler
Vorsitzender des Gutachterausschusses